Gebrauchs- und Sicherheitshinweise für unsere Eventmodule und Großspielgeräte
Sie können die einzelnen Eventmodule bei uns abholen oder von uns Anliefern und Auf- und Abbauen lassen. Wir bieten Ihnen ebenfalls auf Wunsch die Betreuung der Geräte vor Ort an.
Bei Anlieferung und Auf- und Abbau stellt der Mieter uns eine
ebene, saubere Fläche zur Verfügung. Sie sollte den Aufbaumaßen des
aufblasbaren Spielgerätes und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand von ca. 2 Metern zu allen Seiten entsprechen.
Der Eingangsbereich muss von Hindernissen freigehalten werden.
Beaufsichtigung:
Die dauernde Beaufsichtigung der Großspielgeräte muss durch den Mieter oder von ihm unterwiesene Mitarbeiter vor Ort geleistet
werden (Außer bei Betreuung durch uns). Dabei ist sicherzustellen, dass:
- Schuhe u. ä. vor dem Betreten der Spielgeräte abgelegt werden
- die Anzahl der Benutzer auf ca. 6-10 Personen bei Kindern ( je nach Großspielgeräte - bei Erwachsenen entsprechend weniger) begrenzt wird, um eine Überfüllung der Großspielgeräte zu verhindern
- bei unserem Kletterberg aus Sicherheitsgründen die
maximale Benutzeranzahl auf 2 Benutzer ggf. auf 1 Benutzer begrenzt
wird.
- Kinder/Jugendliche/Erwachsene mit
erheblichen Alters- und Wachstumsunterschieden nicht
gemeinsam die Grosspielgeräte benutzen
- Kinder unter 4 Jahren nur mit Beaufsichtigung der Eltern die Großspielgeräte betreten
- das Überklettern und Besteigen der Rück- und Seitenwände
unterbleibt
- die Benutzer sich nicht absichtlich stoßen oder umwerfen
- die Benutzer nie in unmittelbarer Nähe des Ausstiegs springen
- die Großspielgeräte nicht mit Essen / Trinken usw. betreten werden
- Brillen oder kantige Gegenstände abgelegt werden.
- keine Saltos oder Purzelbäume zu machen, zu raufen oder einander zu
schubsen.
- ggf. falls notwendig Fallschutzmatten ausgelegt werden (diese werden
i.d.R. von uns mitgeliefert)
- Aufsichtspersonen bei unserem Kletterberg eine Pfeife oder ein
ähnliches Signalgerät zur Verfügung haben.
Verankerung:
Unsere aufblasbaren Großspielgeräte müssen aus Sicherheitsgründen an mindestens 4 Fest-Punkten befestigt werden.
Falls dies nicht möglich ist, müssen geeignete Gewichte (Sandsäcke) zur
Befestigung hinzugenommen werden (diese werden i.d.R. von uns mitgeliefert).
Gebläse
Das aufblasbare Gerät muss während der Nutzung ständig durch das Gebläse mit Luft befüllt werden. Dabei ist es ganz normal, dass aus den Nähten ständig Luft entweicht. Das Gerät darf erst betreten
werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen darin oder darauf befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (Erstickungsgefahr!). Das Gebläse ist so aufzustellen,
dass sich der Luftkanal für die Befüllung im 90 Grad Winkel zur Hüpfburg befindet und nicht verdreht oder verknickt ist. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder
ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren kann.
Die Luft aus dem Gebläse muss ungehindert durch den Luftkanal in das
aufblasbare Spielgerät einströmen! Dieses muss während der gesamten Nutzung beachtet und kontrolliert werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder keine Gegenstände in das Gebläse stecken
oder mit dem Gebläse spielen.
Regen
Bei Regen muss das aufblasbare Spielgerät
unverzüglich geräumt werden. Die Stromzufuhr ist zu trennen und alle Geräte sind vor Nässe zu schützen (Evtl. teilweise zusammenfalten und mit einer Plane abdecken). So kann das Gerät nach einem
kurzen Schauer/Regen, sobald es abgetrocknet ist, wieder in Betrieb genommen werden.
Spannungsausfall/Störung des Gebläses/Druckverlust
Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss das aufblasbare Spielgerät ebenfalls unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust
das
Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung der Störung darf das aufblasbare Spielgerät nicht mehr benutzt
werden.
Wind
Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 4 Bft darf das aufblasbare Spielgerät nicht aufgebaut oder benutzt werden.
Haftung
Als Veranstalter/Mieter haften Sie für alle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Großspielgeräte für ihrer Veranstaltung entstehen. Wir empfehlen Ihnen ggf.
eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Bei Betreuung der Geräte durch uns ist eine Haftpflichtversicherung inklusive.
Großspielgeräteverleih Mahlkemper
Danziger Str. 3
45731 Waltrop
Abholadresse = Lageradresse FTF-Events Winkelfeld 25, 45739 Oer-Erkenschwick
Rufen Sie einfach an unter der
Tel.-Nr.: 02309 559198
oder schreiben Sie uns
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